AGB’s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
von Malermeister André van Doorn – Stand 01.06.2021
1. Allgemeines
Wir übernehmen Aufträge jeder Art nur zu den nachstehenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen. Wir widersprechen hiermit allen sonstigen Geschäfts- und Lieferbedingungen, die uns bei Auftragsverhandlungen oder bei Auftragserteilungen mitgeteilt werden, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich bestätigt. Soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist, gilt die VOB/Teil B in jeweils neuester Fassung. Der Text der VOB/B wird dem Auftraggeber auf Wunsch zur Einsicht vorgelegt. Nachrangig gilt das Werkvertragsrecht des BGB.
2. Leistungsumfang
1. Dem Leistungsumfang liegen, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur überschlägig ermittelte Leistungsmengen zugrunde.
2. Alle uns erteilten Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Wir halten uns an unsere Angebote 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
3. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet. (§ 2 Nr. 2 VOB/B)
4. Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach den für Maler- und Lackierarbeiten einschlägigen Allgemeinen Technischen Vorschriften.
3. Urheberrecht und Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Aufmaßberechnungen und ähnliches, die von uns erstellt und dem Angebot beigefügt sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder die sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrags sind diese Unterlagen unaufgefordert an uns zurückzugeben.
4. Änderung des Angebotspreises
Tritt nach Abgabe des Angebotes eine wesentliche Veränderung der Preisermittlungsgrundlage, z.B. durch Lohn- und Gehaltserhöhungen, durch Erhöhung tariflicher oder gesetzlicher Sozialaufwendungen, durch allgemeine Materialpreissteigerungen oder die Erhöhung gesetzlicher Abgaben und Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) ein, so ändern sich die Angebotspreise für den Teil der Leistungen, der vereinbarungsgemäß erst vier Monate nach Vertragsabschluss durchgeführt wird.
5. Zahlungen
1. Gemäß §16 VOB/B, sind uns Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhe des Wertes der nachgewiesenen, vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages zu gewähren. Diese Abschlagszahlungen sind binnen 5 Werktagen zu bezahlen. Gehen Abschlagszahlungen nicht fristgerecht bei uns ein, sind wir berechtigt, unsere Arbeiten bis zum Zahlungseingang einzustellen (§ 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB).
3. Einwendungen des Auftraggebers gegen die von uns erstellten Aufmaße sind zur Beschleunigung der Rechnungsprüfung binnen vier Wochen nach Vorlage geltend zu machen. Spätere Korrekturen unserer Aufmaße sind ausgeschlossen.
4. Die Schlusszahlung wird spätestens fällig mit Abnahme unserer Leistungen (§ 641 BGB).
4. Haftung
Werden von uns erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch den Auftraggeber oder durch Dritte beschädigt oder zerstört, so entfällt der Zahlungsanspruch nicht.
5. Ausführung:
1. Wir sind berechtigt, die von uns übernommenen Leistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu übertragen, soweit gegen deren Zuverlässigkeit keine begründeten Zweifel bestehen.
2. Wir sind bemüht, vorgesehene Fertigstellungstermine einzuhalten. Fertigstellungsfristen sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie mit uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Vom Auftraggeber vorgegebene Einzelfristen sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden (§ 5 Ziff. 1 VOB). Wir haften nicht für Terminverzögerungen aufgrund verspäteter Bestellung des Auftraggebers. Bei Wetterbesserung kann die Fortsetzung von witterungsbedingt unterbrochenen Außenarbeiten u. U. nicht sofort erfolgen.
3. Wir haften nicht für die Einhaltung von Terminen, soweit Verzögerungen auf Umstände im Sinne von § 6 Ziff. 2 VOB Gründen zurückzuführen sind.
4. Werden wir an der Einhaltung vereinbarter Fristen durch Verzögerungen der Vorleistungen anderer Handwerker gehindert, sind uns erforderliche Überstunden und Feiertagszuschläge zu erstatten, soweit von der Bauleitung oder vom Bauherrn auf Einhaltung der Termine oder Verkürzung einer nach § 6 Ziff. 2 VOB begründeten Fristverlängerung bestanden wird.
6. Kündigung:
Kündigt der Auftraggeber, ohne dass die in § 8 Ziff. 3 VOB genannten Voraussetzungen vorliegen, haben wir Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gem. § 8 Ziff. 1 VOB. Die Höhe der ersparten und damit anzurechnenden Aufwendungen gem. 8 Ziff. 1 Abs. 2 VOB wird mit 70% der vertraglichen Vergütung vereinbart.
7. Zusatzaufträge:
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung von uns gefordert, haben wir Anspruch auf gesonderte Vergütung (§ 2 Ziff. 6 VOB). Einer gesonderten Ankündigung dieses Anspruchs bedarf es nicht.
8. Abnahme
1. Die Abnahme der Leistung hat unverzüglich nach Mitteilung über die Fertigstellung zu erfolgen.
2. Erfolgt keine förmliche Abnahme, gilt die Abnahme gem. § 12 Nr. 5 VOB spätestens 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung oder 6 Tage nach Inbetriebnahme oder Bezug des Bauwerks als erfolgt.
9. Gewährleistung
1. Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr.
2. Die Verjährungsfrist für alle Mängelbeseitungsansprüche gemäß §13 Nr. 5 VOB/B, beträgt bei Maler und Lackierarbeiten in Neubauten und bei vollständigen Renovierungen 2 Jahre, die Überholungsarbeiten (Teilrenovierung) 1 Jahr. Bei gewerblich genutzten Objekten 6 Monate.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.
2. Der Gerichtsstand für Nichtkaufleute und Minderkaufleute ist der Ihres Wohnsitzes.
11. Zusätzliche Vereinbarungen
1. Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB/B, und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen
3. Entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
4. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der AGB ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder zu ergänzen.
ADRESSE
Malermeister
André van Doorn
Hubenkamp 1
29614 Soltau
KONTAKT
Tel.: +49 173 5359145
Mail: info@maler-van-doorn.de